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Ärztin für Arbeitsmedizin: Potentielle Schädlichkeit von Masken - Würde es sonst Schutzvorschriften

17,066 Ansichten· 23 Oktober 2020
ibasid
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Videobeschreibung, Links zu Primärquellen u.a. weiter unten.
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Videobeschreibung:
Auszug aus dem Live-Stream von Klagepaten: (Links zum Thema weiter unten)
Beatrice Vöhringer, Ärztin für Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin
verweist nicht nur auf Regelwerke des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die es beim Benutzen von Masken gibt, sondern erklärt sehr verständlich, warum inbesondere Kinder von der potentiellen Schädlichkeit weitaus stärker betroffen sind.

Mein ausdrücklicher Dank an die Klagepaten!

___ LINKS ________________________

? DGUV
DGUV Grundsatz 26
Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G26 "Atemschutzgeräte"
https://publikationen.dguv.de/....regelwerk/dguv-infor

Sonstige Links zum Thema CO² Rückatmung, Sauerstoffuntervorsorung, Arbeitsschutz, Masken

? DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DGUV Regel 112 -190
Vorschriften zu Schichten, Erholungszeiten beim Einsatz unterschiedlicher Maskentypen
https://publikationen.dguv.de/....regelwerk/dguv-regel

? Studie zur CO² Rückatmung beim Tragen von Operationsmasken aus 2004 (PDF-Dokument)
https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
__________________________________

___ QUELLE des Originalvideos ____
Klagepaten
LIVE am 21.10.2020 vor einer hessischen Schule:
? https://youtu.be/vnhZ1-eOjF4

__________________________________

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 5 Bemerkungen sort   Sortiere nach


mauz
mauz 3 Jahre .

immer corona, corona, könnt ihr nicht über andres berichten, das zieht mich total runter

0    0 Antworten
Einbesorgterbuerger

Hallo zusammen,
erstmal möchte ich sagen, dass ich mich über jeden Menschen freue, der kritisch mitdenkt und nich alles hinnimmt, das was Regierungen beschließen hinterfragt. Man sollte aber nicht nur dies Hinterfragen, sonder auch das was alle arten von Medien publizieren.
Dieses VIdeo wirft viele Fragen für mich auf. Frau Vöhringer bezieht sich hier auf den DGUV Grundsatz G26, welcher u.a. auch unter dem Video verlinkt ist. In diesem Grundsatz geht es aber ausschließlich um Atemschutz-"Geräte"
-
Auszug aus dem Link:
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
(...) Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske;
Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 nach Gefährdungsbeurteilung

Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
usw.
-

Deas weiteren spricht sie von einem erhöhten Totraumvolumen. Dieses kann tatsächlich sehr gefährlich sein, kommt aber auch nur bei Atemschutz-"Geräten" um tragen, da diese grundsätzlich luftdicht angelegt werden. Da nach DIN Norm gefertigten Mund-Nase Schutz, welche für Kinder empfohlen werden, nicht luftdicht verschlossen sind, kannn CO² an den Öffnugnen an allen Seite und durch größere Pooren in der maske selbst. Entweichen.

Ich verstehe nicht warum dieStudie "CO² Rückatmung beim Tragen von Operationsmasken aus 2004" hier verlinkt ist:
2004, als die Studie durchgeführt wurde, war CO² Rückatmung sicher ein Thema. Da es aber seit 2009 neue DIN Normen gibt, welche besagen, dass das Meterial CO² druchlässigere Pooren haben muss, ist sie nihct mehr. U.a. hat genau diese Studie auch herausgestellt, "Eine kompensatorische
Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. "

Denk zwieten Link "Vorschriften zu Schichten, Erholungszeiten beim Einsatz unterschiedlicher Maskentypen" verstehe ich am allerwenigsten. Dieser führt zu "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“"... Atemschutz-"Geräte"

Viellecht verstehe ich etwas ja grundsätzlich falsch, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren

1    0 Antworten
Hasidingsi
Hasidingsi 3 Jahre .

Wenn ich dich richtig verstanden habe irritiert dich der Begriff der Atemschutzgeräte. Hier ist der Begriff "Gerät" nicht als "Apparate" oder "Maschine" zu verstehen, sondern als "Gegenstand" oder auch "Befähigungsmittel" zu verstehen. In diesem Zusammenhang bezieht sich die gute Frau insbesondere auf die "partikelfilterenden Halbmasken", welche du in deinem DGUV-Auszug unter Gruppe 1 genannt hast. War das hilfreich?

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Einbesorgterbuerger

@Hasidingsi: Ok, verstehe, diese Maske ist kein Gerät. Da kann der Begriff im Gesetzt missverständlich aufgefasst werden. Hilft mir allerdings wenig beim Verständnis des Beitrags, da sich die Ärztin ja auf die Auswirkungen bei Kindern bezieht. Weder sind "partikelfilterenden Halbmasken" für Kinder empfohlen, noch tragen Kinder solche Masken, außer ggf in Ausnahmefällen. Kinder tragen in der Regel Hygienemasken oder selbstgemachte Stoffmasken. Für mich wirkt das sehr konstruiert, was die "gute Frau" in dem Beitrag als Gefahr darstellt.

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Capitan
Capitan 3 Jahre .

Danke!

2    1 Antworten
mirolPirol
mirolPirol 3 Jahre .

Eine tolle Ärztin, eine mutige Frau, ein sehr gutes Video, das auch dem letzten Schlafschaf zeigen sollte, dass wir alle mit dieser "Maulwindel gegen Corona" nur vorgeführt, gedemütigt und verblödet werden sollen! Danke, Frau Dr. Vöhringer!

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ave2212
ave2212 3 Jahre .

Wir werden immer mehr. Wunderbares Video. Sympathisch, geradlinig, menschlich!
Deshalb habe ich mich auch hier angemeldet (und von der widerlichen Tube gehe ich weg).

3    1 Antworten
ibasid
ibasid 3 Jahre .

Freut mich sehr. Ja, Frau Vöhringer hat einen Nerv getroffen und vor allem schafft sie es, das, was der normale Menschenverstand im Grunde wissen müsste, wenn er nicht vernebelt wäre, ganz simpel zu erklären und in Erinnerung zu rufen. - Danke für das Abo! Ja, nachdem mein Kanal auf Youtube seinen ersten Strike erhalten hat, habe ich mich für mediarebell entschieden und siehe da. :)

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