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Corona: Verordnungs-Chaos führt zu zahlreichen unnötigen Gerichtsverfahren

238 Bekeken· 09 Juli 2021
Hans Tolzin
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In Corona

⁣Maurice K. nimmt es genau mit Recht und Gesetz. Darum weigerte er sich kürzlich, dem Busfahrer sein Masken-Attest zu zeigen. Begründung: Der Busfahrer sei ja kein Amtsarzt oder sonstige - zur Vertraulichkeit mit Patientendaten verpflichtete - Amtsperson. Der Busfahrer weigerte sich, Maurice zu befördern. Maurice dokumentierte den Vorgang per Smartphone, denn er wollte es genau wissen.

Die herbeigerufenen Polizeibeamten durften sich dann das Attest gerne ansehen. Statt nun dem Busfahrer gegenüber zu bestätigen, dass er Maurice entsprechend der geltenden Coronaverordnung befördern dürfe, bekam Maurice vielmehr eine Anzeige wegen "unerlaubter Verbreitung von Bildnissen".
Maurice wurde vom Richter am Amtsgericht Calw am 8. Juli 2021 zu 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verdonnert, also zu 1.200 Euro!
Auch seine Anwältin zeigt sich schockiert: Bereits der Staatsanwalt hätte überprüfen müssen, ob - trotz Vermummung - auf dem Video überhaupt bestimmte Personen zu erkennen seien. Diese Überprüfung sei nicht geschehen und wurde auch vom Richter nicht hinterfragt.

Beim Interview bin ich ein wenig überrascht:
Weder Maurice noch Anwältin äußern den Eindruck, die Polizeibeamten, der (sehr junge) Staatsanwalt und der (ebenfalls junge ) Richter seien voreingenommen gewesen.
Vielmehr scheinen die Polizeibeamten durch die sich ständig ändernden Coronaverordnungen völlig verunsichert zu sein, was die gerade geldende Version der Verordnung betrifft.
Maurice und seine Anwältin wollen in die Berufung gehen.

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